Stellungnahme zum Bebauungsplan-Entwurf Kleiner Grasbrook 2

Sicherung der Binnenschifffahrt, der Warteliegeplätze am Holthusenkai und der wasserseitigen Erreichbarkeit im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung

Auszug aus unserer Stellungnahme. Zitat:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

der Verein Binnenschifferforum Hilft e.V. mit seiner Abteilung Europäische Vereinigung der
Binnenschiffer, nimmt im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB
zum Bebauungsplan-Entwurf Kleiner Grasbrook 2 wie folgt Stellung:

Unsere Stellungnahme erfolgt aus der fachlichen und sozialen Perspektive der Menschen
in der Binnenschifffahrt. Aufgrund unserer Tätigkeit und der Erfahrungen unserer
Mitglieder verfügen wir über praktische Kenntnisse hinsichtlich der Nutzung von Hafen-
und Liegeinfrastruktur, der betrieblichen Anforderungen der Binnenschifffahrt sowie der
besonderen Bedingungen tideabhängiger Schiffsverkehre.

Wir begrüßen grundsätzlich das Ziel, den Kleinen Grasbrook städtebaulich zu entwickeln
und dort ein gemischt genutztes innerstädtisches Quartier mit Wohnraum, Arbeitsplätzen,
Grün- und Freiflächen, Schule, Versorgungseinrichtungen sowie dem Deutschen
Hafenmuseum zu schaffen. Gerade aufgrund der besonderen Lage des Plangebiets im
Hamburger Hafen ist jedoch sicherzustellen, dass die städtebauliche Entwicklung nicht zu
einer schleichenden Reduzierung der für die Binnenschifffahrt erforderlichen Infrastruktur
führt.

Aus unserer Sicht sind insbesondere zwei Punkte von erheblicher Bedeutung:
der Erhalt und die bedarfsgerechte Erweiterung der Warteliegeplätze für
Binnenschiffe am Holthusenkai die ausreichende und langfristig zukunftsfähige Durchfahrtshöhe der geplanten
Moldauhafenbrücke.

Wir fordern, diese Belange im weiteren Planverfahren umfassend zu ermitteln, fachlich zu
bewerten und in die nach § 1 Abs. 7 BauGB erforderliche Abwägung einzustellen. “ Zitat Ende.

Weiter im untenstehenden Dokument.
Zur Info: die Öffentlichkeit – also auch betroffene Binnenschiffer – hat noch bis zum 02.09.2026 Gelegenheit, Stellung zu dem Bebauungsplan zu nehmen. Gerne kann unser Schreiben als Vorlage dazu genutzt werden.