Unsere Leistungen
1️⃣ Mildtätige Unterstützung in besonderen Notlagen
(ausschließlich für Binnenschiffer und deren Familien)
Im Rahmen unserer satzungsmäßigen mildtätigen Zwecke leisten wir in besonderen persönlichen, gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Notlagen finanzielle oder organisatorische Unterstützung.
Diese Hilfe richtet sich ausschließlich an aktive oder ehemalige Binnenschifferinnen und Binnenschiffer sowie deren unmittelbare Familienangehörige, sofern eine Bedürftigkeit im Sinne unserer Satzung vorliegt.
Unterstützungsleistungen können beispielsweise umfassen:
– finanzielle Überbrückungshilfen
– Unterstützung bei außergewöhnlichen Belastungen
– Hilfe in Krankheits- oder Pflegefällen
– Unterstützung bei unverschuldeten Notlagen
Über Art, Umfang und Dauer der Hilfe entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Mittel.
2️⃣ Unterstützung bei Unfällen
Wir unterstützen Betroffene nach Arbeits- oder Wegeunfällen bei der Orientierung im Verfahren gegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Dies umfasst insbesondere:
– Hilfe bei der Antragstellung und beim Ausfüllen von Formularen
– Unterstützung bei der Zusammenstellung erforderlicher Unterlagen
– Begleitung bei der Kommunikation mit der zuständigen Berufsgenossenschaft
– Erläuterung von Bescheiden und Leistungsarten
– Unterstützung bei Anträgen auf Verletztengeld, Rehabilitationsmaßnahmen oder sonstige Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
– Hilfe bei Anträgen auf Schwerbehindertenausweis
– Unterstützung bei Rentenanträgen (Altersrente, Erwerbsminderungsrente)
– Hilfe bei Pflegegradanträgen
Unsere Unterstützung erfolgt begleitend und organisatorisch. Eine rechtliche Vertretung verbindliche rechtliche Prüfung findet nicht statt.
3️⃣ Unterstützung bei Krankheits- und Pflegefällen
– Hilfe bei Anträgen gegenüber Kranken- und Pflegekassen
– Beratung zu Pflege- und Teilhabeleistungen
– Unterstützung bei Reha-Anträgen
– Unterstützung bei Widersprüchen gegen Ablehnungsbescheide
4️⃣ Digitale und organisatorische Hilfe
– Unterstützung beim Scannen, Digitalisieren und Strukturieren von Dokumenten
– Hilfe und/oder Vertretung bei postalischer und digitaler Kommunikation mit Behörden
– Erklärung von Bescheiden in verständlicher Sprache
5️⃣ Unterstützung bei Versicherungsangelegenheiten
• Hilfe beim Schriftverkehr mit Versicherungen
• Unterstützung bei Leistungsanträgen
• Strukturierung von Schadensmeldungen
• Begleitung bei Leistungsablehnungen
6️⃣ Unterstützung bei finanziellen Engpässen
– Beratung zur Schuldenübersicht
– Hilfe bei Stundungs- oder Ratenzahlungsanträgen
– Vermittlung an Schuldnerberatungsstellen
– Unterstützung bei Kommunikation mit Energieversorgern oder Vermietern
– Hilfe bei Anträgen auf Härtefallregelungen
7️⃣ Unterstützung bei Versicherungsangelegenheiten
Hilfe beim Schriftverkehr mit Versicherungen
Unterstützung bei Leistungsanträgen
Strukturierung von Schadensmeldungen
Begleitung bei Leistungsablehnungen
8️⃣ Unterstützung im Sozialleistungsbereich
Prüfung von Leistungsansprüchen
Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen (z. B. Bürgergeld, Wohngeld, Grundsicherung)
Begleitung bei Anträgen nach dem SGB II, SGB XII oder SGB IX
Hilfe bei Widersprüchen gegen Behördenbescheide
Strukturierung und Zusammenstellung notwendiger Unterlagen
Fristenkontrolle und Erinnerung
Begleitung zu Gesprächen bei Behörden (keine Rechtsvertretung, aber Beistand)
9️⃣
Keine Rechtsberatung, kein Rechtsanspruch
Rechtliche Hinweise zu unseren Unterstützungsleistungen
Binnenschifferforum hilft e.V. erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).
Unsere Unterstützung beschränkt sich auf organisatorische Hilfestellung, Orientierung und Begleitung bei behördlichen oder sozialen Angelegenheiten. Eine rechtliche Prüfung, Vertretung oder verbindliche Rechtsauskunft erfolgt nicht.
Bei rechtlich komplexen Fragestellungen oder streitigen Verfahren empfehlen wir ausdrücklich die Beauftragung eines zugelassenen Rechtsanwalts oder einer entsprechend qualifizierten Fachperson.
Ein Rechtsanspruch auf Unterstützungsleistungen des Vereins besteht nicht.
Unsere Hilfen erfolgen freiwillig und im Rahmen unserer satzungsmäßigen Zwecke. Art und Umfang der Unterstützung richten sich nach der individuellen Bedürftigkeit, der Dringlichkeit des Anliegens, sowie den verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen des Vereins.
Um unseren mildtätigen Auftrag verantwortungsvoll erfüllen zu können, behalten wir uns vor, Anfragen nach Priorität zu bearbeiten und Leistungen vorrangig bedürftigen Personen zukommen zu lassen.

